Kosten und Abrechnung
"Erst wen Gefahr droht, nicht davor,
leihen wir Gott und dem Arzt unser Ohr,
Ist die Gefahr gebannt, hör'n wir auf keine Mahnung;
Nicht zum Gebet, erst recht nicht zur Bezahlung."
Doctor Peter Elias Hathaway
Noah Gordon - Die Erben des Medicus
Grundsätzlich ist eine osteopathische Bahandlung eine Privatleistung. Als Heilpraktiker darf ich nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) abrechnen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der Kostenträger gewährleistet ist. Der Anspruch des Therapeuten ist grundsätzlich unabhängig von der Erstattung durch Dritte. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, wieviel Sie erstattet bekommen.
Einige gesetzliche Krankenkassen fordern ein ärztliches Rezept, mit dem Austellungsdatum des Behandlungstages oder davor. Hier gibt es eine Liste mit den Krankenkassen und deren Erstattungsrichtlinien.
Als Beihilfe Versicherte erkundigen Sie sich bitte bei ihrer zuständigen Beihilfestelle. (Übersicht Beihilfestellen)
Mehr Informationen über Osteopathie, Krankheitsbilder, Ausbildung und weiteres finden Sie unter www.osteokompass.de.
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